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Behandlungsvereinbarung für heilkundliche Psychotherapie

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Zwischen

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Name/ Vorname _______________________________________________________(nachfolgend Patient)

Anschrift _________________________________________________________ _________________________________________________________

Telefon __________________________________________________________

Email _________________________________________________________

Geburtsdatum __________________________________________________________________

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und Frau Cornelia Flentje, Heilpraktikerin für Psychotherapie,Therapie-Zentrum-Berenbostel, Auf dem Kampe 6, 30827 Garbsen(nachfolgend Therapeut)

1.)  Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt beim Therapeuten eine psychotherapeutische Behandlung inForm einer Einzeltherapie in Anspruch, einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.

2.) Honorar Standartsitzung: Für ca. 1 Stunde, Erstsitzung ca. 1 - 1,5 Stunden werden 70 Euro berechnet, für jede weitere angefangene halbe Stunde werden 30 Euro berechnet.

3.) Kosten-Aufklärung

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

4.) Ausfallhonorar

Bei nicht einhalten eines fest vereinbarten Behandlungstermins schuldet der Patient dem Therapeuten ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der vereinbarten Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort zu entrichten. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

5.) Mitwirkung des Patienten

Der Patient/die Patientin ist verpflichtet, die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

6.) Therapie- und Beratungserfolg.

Die Behandlung zielt darauf ab, den Patienten/die Patientin darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, sowie Ressourcen für die Zielerreichung zu aktivieren. Das konkrete Behandlungsziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, sodass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

7.) Behandlungsdauer und Kündigung.

Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet, die Behandlung zu beenden.

8.) Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

9.) Wichtig!

Es ist zu beachten, dass die Therapie durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie nicht gleichzusetzen ist mit einer stationären Therapie.

10.) Schweigepflicht

Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht.

11.) Weitere Hinweise

a) Da es auch körperliche Ursachen für psychische Störungen geben kann, ist es erforderlich, dass Sie, am besten vor dem ersten Besuch bei mir, einen Haus- oder Facharzt aufsuchen und körperliche Ursachen ausschließen lassen. Ihr Arzt klärt Sie auch über eine mögliche Entbindung von der Schweigepflicht auf.

b) Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

c) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei (Stammblatt) erhoben und sicher gespeichert. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag stimmt der Patient dieser Datenspeicherung zu.

d) Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Therapeut dies dem Patienten unverzüglich mitteilen.

e) Der Patient wurde darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

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Der Patient hat von diesem Vertrag eine Zweitschrift erhalten.

 

Ort, Datum: _________________________________________________________________

 

Unterschrift Patient/Erziehungsberechtigter:

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Unterschrift HPP/Cornelia Flentje:

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